Neueste Aktualisierung zu Impfungen gegen COVID-19 in Spanien:
Die Impfung gegen COVID-19 ist mittlerweile Aktualität in unserem Land. Seit dem vergangenen Dezember werden in Spanien Impfungen des Typs ARNm verabreicht, die von den Laboratorien Pfizer/BioNTech und Moderna hergestellt werden. Durch die Verabreichung dieser Impfstoffe hilft die mRNA dabei, im Virus vorhandene Proteine zu bilden und Antikörper der humoralen Immunität zu entwickeln, die uns gegen das Virus schützen, wenn es mit unserem Körper in Kontakt kommt.
Am 29. Januar 2021 wurde nach der positiven Beurteilung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) der Impfstoff von AstraZeneca von der Europäischen Union zugelassen. Es handelt sich um einen Impfstoff mit einem veränderten Adenovirus, das die genetische Information zur Erzeugung des Spike-Proteins (S) von Covid-19 enthält. Der Zweck, den diese Impfung verfolgt, ist derselbe, wie der der anderen Impfstoffe, nämlich dass unser Immunsystem dieses Protein als fremd erkennt und dagegen Antikörper bildet. Das veränderte Adenovirus hat nicht die Fähigkeit, sich zu vermehren, daher kann es die Krankheit auch nicht auslösen.
Schwangerschaft und Impfung gegen COVID-19
Das (spanische) Gesundheitsministerium empfiehlt Schwangeren zwar, die Impfung erst nach Ende der Schwangerschaft durchführen zu lassen, da noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vorhanden sind, teilt aber gleichzeitig mit, dass es auch keine Anzeichen für Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit der Verabreichung der Impfdosen an Schwangere gibt. Das Ministerium sieht aber auch individuelle Ausnahmen für Frauen vor, die ein erhöhtes Infektionsrisiko haben oder bei denen es zu Komplikationen kommen könnte.
Frauen, die schwanger werden möchten und sich gegen COVID-19 impfen lassen wollen
Sehr wahrscheinlich verursachen Impfungen gegen COVID-19 bei Frauen, die schwanger werden möchten, keine Probleme beim Fötus oder der Schwangeren selbst. Als Vorsichtsmaßnahme ist es bei der Planung einer Schwangerschaft dennoch als empfehlenswert, eine Insemination oder einen Embryonen-Transfer erst 2 Wochen nach Verabreichung der 2. Dosis vornehmen zu lassen.
Was sagen andere medizinische Organisationen zur Impfung von Schwangeren?
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat zur Anwendung von Impfstoffen des Typs ARNm bei Schwangeren bestätigt, dass die Studien im Tierversuch keine negativen Auswirkungen auf die Schwangerschaft gezeigt haben. Allerdings gibt es bisher nur begrenzte Daten dazu, wie diese Art von Impfungen angewendet werden sollten.
Die American Association of Obstetricians and Gynaecologists, die American Society for Reproductive Medicine (ASRM), die Society for Maternal-Fetal Medicine und die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) empfehlen nicht, die Anwendung der Impfung bei Patientinnen einzuschränken, die eine Schwangerschaft planen, bereits schwanger sind oder ihre Kinder stillen.
Welche Auswirkungen hat die Impfung während der Schwangerschaft?
Auf der Grundlage der von den Gesundheitsbehörden veröffentlichten Informationen können wir davon ausgehen, dass die Impfung an sich kein Risiko einer negativen Auswirkung auf den Embryo hat. Der Grund, dass ihre Verwendung nicht für Schwangere empfohlen wird, liegt einzig und allein darin, dass es noch keine Erfahrungen in dieser Bevölkerungsgruppe gibt. Des Weiteren gibt es bisher keinerlei veröffentlichte Daten zu teratogenetischen (fruchtschädigenden) Auswirkungen des Virus´ auf Patientinnen, die sich während des ersten Schwangerschaftsdrittels mit COVID-19 angesteckt haben.
IVIs Standpunkt zum Thema:
Seitens IVI empfehlen wir zuallererst, bei der Entscheidung über eine Impfung von schwangeren Frauen den Weisungen des Gesundheitsministeriums zu folgen.
Wir sind der Ansicht, dass Patienten, die den Beginn einer assistierten Reproduktionsbehandlung planen, die Impfung möglichst vor der Durchführung einer Insemination oder eines Embryonen-Transfers vornehmen lassen sollten (sofern möglich). Wenn eine Frau bereits schwanger ist, sollte diese Entscheidung unter Abwägung von Risiken und Nutzen der Impfung gemeinsam mit ihrem Arzt getroffen werden.
Alle unsere Kliniken in Spanien sind geöffnet und unsere Patientinnen nehmen regelmäßig Behandlungen auf, mit allen notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, die einen sicheren und einfachen Verlauf für alle garantieren.
Seit dem 15. März 2021 stufen die deutschen Behörden die folgenden Regionen in Spanien nicht mehr als Risikogebiete ein: Castilla La Mancha, die Autonome Gemeinschaft Valencia, die Balearen, Extremadura, La Rioja und Murcia. Dadurch müssen sich Reisende aus diesen Gebieten vor ihrer Einreise nach Deutschland nicht mehr auf elektronischem Wege registrieren und ebenso wenig ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen oder sich nach ihrer Ankunft in Quarantäne begeben. Reisen nach Spanien sind aus triftigen Gründen erlaubt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des deutschen Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/spaniensicherheit/210534.
Bitte beachten Sie, dass 72 Stunden vor der Einreise nach Spanien ein negatives PCR- Resultat erforderlich ist.
Gleichzeitig möchten wir Sie daran erinnern, dass Patienten ihre erste Sprechstunde bei IVI online und kostenfrei durchführen können, um Reisen auf ein Minimum zu beschränken.
Für eine bedeutende Zahl unserer Patienten ist die Durchführung einer assistierten Kinderwunschbehandlung eine dringliche Notwendigkeit, um sich ihren Mutterwunsch erfüllen zu können, da sich der Zeitfaktor negativ auf ihre Fruchtbarkeit auswirkt.
Von Beginn an war es IVI sehr wichtig, die Sicherheit seiner Patienten und seines Personals garantieren zu können, daher haben wir Schutzmaßnahmen ergriffen, um deren Beachtung wir Sie eindringlich bitten möchten. Diese Maßnahmen werden der Pandemiesituation angepasst, in der wir uns zum betreffenden Zeitpunkt befinden.
Von keiner der wissenschaftlichen Gesellschaften gibt es Gegenanzeigen für Spontanschwangerschaften und ebenso wenig werden sexuelle Beziehungen als mögliche Übertragungswege des Virus´ angesehen.
Gem. der Spanischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe dürfte die Krankheit bei schwangeren Frauen milde oder asymptomatisch verlaufen, wie es auch bei ca. 80% der Allgemeinbevölkerung der Fall ist.
Mit der fortschreitenden Kontrolle von Epidemien, Schutzmaßnahmen und einer besseren Abdeckung der Impfgruppen wird die dritte Welle schrittweise kontrolliert, weshalb einige Gebiete nicht mehr als Hochrisiko eingestuft werden.
Wird die Möglichkeit der Online-Sprechstunde beibehalten?
Die Durchführung der Erstsprechstunde online war bei IVI bereits früher Realität, wir haben viel Zeit investiert, um uns auf die Telemedizin vorzubereiten, aber nun ist mehr denn je der Zeitpunkt gekommen, die Erstsprechstunde auch weiterhin aufrechtzuerhalten. Alle Patientinnen, die dies möchten, können ihre erste Sprechstunde online durchführen, alle weiteren Kontrollen und ergänzende Tests („Diagnose-Pack“) finden vor Ort statt. Wie gewohnt, können Sie die erste Sprechstunde – online oder vor Ort – entweder über unsere Webseite oder unter unserer Rufnummer (08007238837) vereinbaren.
Was muss ich tun, bevor ich in die Klinik komme? Schutzmaßnahmen?
Inzwischen ist ein Großteil der Bevölkerung sowohl in Spanien, als auch im restlichen Europa, geimpft. In Anpassung an die geltenden Hygieneregeln
Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie, finden Sie nachfolgend die Schutzmaßnahmen, die wir von unseren Patienten verlangen, bevor sie in unsere Kliniken kommen:
Wird bei mir vor Beginn der Behandlung ein Diagnose-Test gemacht?
Wir haben uns bei IVI das Ziel gesetzt, während der Durchführung der Behandlungen die höchstmögliche Sicherheit sowohl für unsere Patienten, als auch für unsere Mitarbeiter zu gewährleisten. Deshalb führen wir zusätzlich zu den bereits erwähnten Maßnahmen einen Antikörper-Test auf COVID-19 bei allen Patientinnen durch, die eine Behandlung beginnen und ebenso kurz vor einem chirurgischen Eingriff zur Gewinnung von Eizellen während eines IvF-Zyklusses oder der Durchführung eines Embryonen-Transfers bzw. einer Insemination. Bei diesem Antikörper-Test handelt es sich um einen Schnelltest, bei dem das Ergebnis nach ca. 15 Minuten vorliegt und der eine hohe Zuverlässigkeit hat.
Falls Sie bereits geimpft sind, wird ein anderes Protokoll angewendet und es ist wahrscheinlich, dass Sie je nach Art der Behandlung keine speziellen Tests benötigen.
Besteht das Risiko einer Kontamination meines Genmaterials in den Laboren?
Nein. Nach allen uns aus aktuellen Publikationen vorliegenden Informationen wissen wir, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich das Virus in Eizellen oder Spermien befinden kann.
Außerdem sind alle unsere Labore darauf vorbereitet, mit Infektionsträgern vom Typ 2, wie dem SARS-CoV-2-Virus, umzugehen, so dass in dieser Hinsicht keinerlei Risiko besteht.
Liebe Patientin,
wir müssen unter allen Umständen vermeiden, dass unsere täglichen Lebensgewohnheiten zu einem neuerlichen Anstieg der Zahl an Infizierten und Kranken führt. Aus diesem Grund ergreifen wir bei IVI alle erforderlichen, von den wissenschaftlichen Organisationen empfohlenen, und auf Fakten und Nachweisen basierenden Maßnahmen.
Bitte helfen Sie uns, unsere Maßnahmen umzusetzen!
Alle unsere Kliniken in Spanien sind geöffnet und unsere Patienten haben ihre Behandlungen nach einer individuellen Beurteilung ihres Einzelfalls nach und nach wieder aufgenommen.
Für eine bedeutende Zahl unserer Patienten ist die Durchführung einer assistierten Kinderwunschbehandlung eine dringliche Notwendigkeit, um sich ihren Mutterwunsch erfüllen zu können, da sich der Zeitfaktor äußerst negativ auf ihre Fruchtbarkeit auswirkt.
Von Beginn an war es IVI sehr wichtig, die Sicherheit seiner Patienten und seines Personals garantieren zu können, daher haben wir Schutzmaßnahmen ergriffen, um deren Beachtung wir Sie eindringlich bitten möchten. Diese Maßnahmen werden der Pandemiesituation angepasst, in der wir uns zum betreffenden Zeitpunkt befinden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich das Virus SARS-CoV-2 noch lange Zeit unter uns halten und sich in unterschiedlicher Weise auf unsere Gesellschaft auswirken wird. Wir wissen aber, dass lange Verzögerungen in der Durchführung von Behandlungen negative Auswirkungen auf bestimmte Gruppen unfruchtbarer Patienten haben können. Es gibt Patienten, die nicht länger auf einen Beginn ihrer Behandlung warten können.
Von keiner der wissenschaftlichen Gesellschaften gibt es Gegenanzeigen für Spontanschwangerschaften und ebenso wenig werden derzeit sexuelle Beziehungen als mögliche Übertragungswege des Virus´ angesehen.
Gem. der Spanischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe dürfte die Krankheit bei schwangeren Frauen milde oder asymptomatisch verlaufen, wie es auch bei ca. 80% der Allgemeinbevölkerung der Fall ist. Es gibt auch keinen Nachweis darüber, dass die Infektion mit SARS-CoV-2 während der Schwangerschaft mit einer höheren Inzidenz medizinischer oder die Geburt betreffender Probleme einhergeht. Allerdings gibt es Risikofaktoren, bei denen sich während der Schwangerschaft bei einer Infizierung mit COVID-19 größere Komplikationen einstellen können, zu denen u.a. die folgenden gehören: chronischer Bluthochdruck, Übergewicht und vorschwangerschaftlicher Diabetes.
Wird die Online-Sprechstunde aufrechterhalten?
Die Online-Erstsprechstunde gab es bei IVI schon früher. Wir haben sehr viel Zeit investiert, um uns auf die Telemedizin vorzubereiten und nun, mehr denn je, wird diese Online-Erstsprechstunde auf jeden Fall bestehen bleiben. Alle Patientinnen, die dies möchten, können ihre erste Sprechstunde online vereinbaren. Danach erfolgen dann die weitere Betreuung und ergänzende Maßnahmen durch Tests (Diagnose-Pack) vor Ort. Sie können Ihre erste Sprechstunde, wie vorher auch schon, entweder online oder vor Ort vereinbaren, und zwar entweder über unsere Webseite oder telefonisch (900 847 300).
Was muss ich tun, bevor ich in die Klinik komme? Vorbeugende Maßnahmen
Ab dem 23. November 2020 müssen alle Menschen, die aus einem Risikogebiet kommen und nach Spanien einreisen, einen negativen PCR-Test vorweisen. Bitte informieren Sie sich bei den Behörden Ihres Landes, ob es als Risikogebiet eingestuft wurde und Sie daher diesen Test machen müssen. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ihrer Einreise nach Spanien durchgeführt worden sein und kann sowohl in Papierform, als auch als digitales Format vorgezeigt werden. Antigen-Tests (Schnelltests) sind hingegen zu diesem Zweck derzeit nicht zulässig.
Für alle Kinderwunschbehandlungen bei IVI gilt, dass vor deren Durchführung in Spanien sowohl der PCR-, als auch der Antigen-Test akzeptiert wird.
Zur Gewährleistung maximaler Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen in den Kliniken, damit ein interner Ausbruch und eine Ansteckung von Patienten und Mitarbeitern verhindert werden kann, bitten wir unsere Patienten vor ihrer Ankunft in der Klinik darum, Folgendes zu beachten:
Bei Ankunft in der Klinik:
Wird bei mir vor Beginn der Behandlung ein Diagnose-Test gemacht?
Wir haben uns bei IVI das Ziel gesetzt, während der Durchführung der Behandlungen die höchstmögliche Sicherheit sowohl für unsere Patienten, als auch für unsere Mitarbeiter zu gewährleisten. Deshalb führen wir zusätzlich zu den bereits erwähnten Maßnahmen einen Antikörper-Test auf COVID-19 bei allen Patientinnen durch, die eine Behandlung beginnen und ebenso kurz vor einem chirurgischen Eingriff zur Gewinnung von Eizellen während eines IvF-Zyklusses oder der Durchführung eines Embryonen-Transfers bzw. einer Insemination. Bei diesem Antikörper-Test handelt es sich um einen Schnelltest, bei dem das Ergebnis nach ca. 15 Minuten vorliegt und der eine hohe Zuverlässigkeit hat. Wird seitens der Behörden von den Patienten vor ihrer Einreise nach Spanien ein negativer PCR-Test verlangt (der maximal 72 Stunden alt sein darf), gilt dieser Test als gültig.
Besteht das Risiko einer Kontamination meines Genmaterials in den Laboren?
Nein. Nach allen uns aus aktuellen Publikationen vorliegenden Informationen wissen wir, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich das Virus in Eizellen oder Spermien befinden kann.
Außerdem sind alle unsere Labore darauf vorbereitet, mit Infektionsträgern vom Typ 2, wie dem SARS-CoV-2-Virus, umzugehen, so dass in dieser Hinsicht keinerlei Risiko besteht.
Liebe Patientin,
wir müssen unter allen Umständen vermeiden, dass unsere täglichen Lebensgewohnheiten zu einem neuerlichen Anstieg der Zahl an Infizierten und Kranken führt. Aus diesem Grund ergreifen wir bei IVI alle erforderlichen, von den wissenschaftlichen Organisationen empfohlenen, und auf Fakten und Nachweisen basierenden Maßnahmen.
Bitte helfen Sie uns, unsere Maßnahmen umzusetzen!