MINDESTANFORDERUNGEN
Jede Spenderin muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Sie muss über 18 und unter 35 Jahre alt sein.
- Sie muss über die vollständige Handlungsfähigkeit verfügen und von guter physischer und psychischer Gesundheit sein.
- Sie muss die Spende anonym und aus altruistischen Gründen leisten.
- Sie darf keine persönliche oder familiäre Vorgeschichte über Fehlbildungen oder sonstige Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen haben, die auf genetische oder stoffwechselbedingte Defizite zurückzuführen sind
- Sie darf keine persönliche oder familiäre Vorgeschichte zu relevanten psychischen Problemen haben oder bei denen das Risiko einer Übertragung auf die Nachkommen besteht.
- Sie darf kein Adoptivkind sein, da sonst eine Kontrolle der familiären Vorgeschichte unmöglich ist.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, beginnen die Sprechstunden, um sicherzustellen, dass die Spenderin geeignet ist.
Auswahl von Eizellspenderinnen
Erste Sprechstunde
Informationsgespräch
Bei IVI akzeptieren wir Spenderinnen aller Nationalitäten und Rassen, die der Nachfrage unserer Patientinnen entsprechen. Ob sie zugelassen werden oder nicht, richtet sich nach den Bedürfnissen der betreffenden Klinik. Herkunftsland und Rasse der Spenderin sind kein Ausschlusskriterium.
Medizinische Vorgeschichte
Bei dieser ersten Sprechstunde wird der Spenderin ein Formular ausgehändigt, in dem sie alle ihr bekannten Krankheiten ihrer eigenen und der familiären Vorgeschichte eintragen muss, die in der mit einem ärztlichen Genetik-Berater abgestimmten Liste an Krankheiten aufgeführt sind. Zudem findet ein umfassendes persönliches Interview statt, in der ihr in die Tiefe gehende Fragen zu ihrer persönlichen und familiären Vorgeschichte gestellt werden.
Auch Merkmale, wie Gewicht und Größe, der sog. BMI (Body Mass Index) werden berücksichtigt, so dass Frauen, deren BMI über dem als Durchschnitt definierten Index liegen, nicht in Frage kommen, weil dies nicht nur ein Risiko für die Nachkommen darstellt, sondern auch für sie selbst.
Die Spenderinnen, die diese erste Sprechstunde erfolgreich absolviert haben, werden zu einem zweiten Termin eingeladen.
Zweite Sprechstunde
Psychologische Beurteilung
Bei diesem zweiten Treffen findet ein psychologisches Interview mit der Spenderin statt, um ihre persönliche Vorgeschichte kennenzulernen, ihre Persönlichkeit zu beurteilen und zu bestätigen, dass sie die Konditionen des Spenderprogramms akzeptiert. Dieses Interview wird von einem unserer Psychologen geführt, die bei allen Verfahren in unserer Klinik Experten für die Betreuung unserer Patienten und Spender sind.
Gynäkologische Untersuchung
Anschließend findet die gynäkologische Untersuchung statt, um die Fortpflanzungsorgane zu kontrollieren (Gebärmutter und Eierstöcke müssen normal sein) und festzustellen, dass die Spenderin über eine normale Eierstockreserve verfügt.
Medizinische Tests
Danach werden analytische Tests vorgenommen. Der Karyotyp wird bestimmt, einige serologische Analysen werden durchgeführt, um Infektionskrankheiten auszuschließen (gem. den gesetzlichen Bestimmungen), die Blutgruppe wird erfasst und eine allgemeine Analyse erstellt.
Genetische Untersuchung
Schließlich wird noch ein genetisches Screening auf monogenetische Erkrankungen durchgeführt, um das Risiko einer Übertragung genetischer Erkrankungen auf die Nachkommen festzustellen.
Spenderinnen, die keinen normalen Karyotyp haben, kommen ebenso wenig in Betracht, wie solche, bei denen ein aktiver Infektionsprozess festgestellt wurde oder bei denen Mutationen nachgewiesen werden, die mit dem X-Chromosom verbunden sind (wie das Fragile X-Syndrom beispielsweise). Sollte die Spenderin Trägerin anderer, im genetischen Screening erfasster Mutationen sein, ist dies kein Ausschlusskriterium.
IVI Biometric Scan
IVIs Biometric Scan verwendet eine Software, die auf einem System der 3D-Gesichtsähnlichkeit basiert, das von Algorithmen unterstützt wird, die ein Gesichtsbild in eine mathematische Formel umwandeln, die durch 12.000 Gesichtspunkte und deren Abstände zueinander dargestellt wird, um den Grad der Ähnlichkeit zwischen Spenderin und Patientin zu berechnen. Mit Hilfe des Ergebnisses wird anschließend die ähnlichste Spenderin ausgewählt.
Spende
Sobald die Spenderin zugelassen ist, kann mit der ovariellen Stimulation begonnen werden, um die Spende durchzuführen zu können.
Die Tatsache, dass eine Frau als geeignete Spenderin zugelassen wird, bedeutet nicht, dass dies für immer gilt. In periodischen Abständen wird ihre Vorgeschichte erneut geprüft, um sie wieder als geeignete Spenderin in das Spendenprogramm aufnehmen zu können.
Jedes Mal, wenn eine Spenderin an einer weiteren Spende interessiert ist, wird ihre persönliche und familiäre Vorgeschichte neuerlich geprüft, damit sie erneut spenden darf. Allerdings darf sie dies nur so oft, dass die vorgeschriebene Höchstgrenze an Spenden pro Person nicht überschritten wird, die in der SIRHA hinterlegt ist, der Informatikplattform, die das Nationale Spenderregister enthält und die die Vertraulichkeit der darin enthaltenen personenbezogenen Daten garantiert.
Häufig gestellte Fragen
Die Spenderinnen von Eizellen können eine finanzielle Entschädigung zur Kompensierung möglicher Risiken und Unannehmlichkeiten erhalten, die sich aus dem Spendenverfahren ergeben könnten.